Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter ("Sky-Marshals")

Kategorie: Recht | 26. Juli 2018

Der BGH hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen keinen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung von passagierbezogenen Zahlungen haben, die sie für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter („Sky-Marshals“) an Dritte entrichten müssen (Az. III ZR 391/17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter ("Sky-Marshals")

Quelle: www.datev.de

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