Kein Anspruch des Bitburger Wehrleiters auf Bestätigung der Wiederwahl
Kategorie: Recht | 14. November 2018
Das VG Trier hat die Klage des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg auf Bestätigung seiner erneuten Wahl zum Wehrleiter abgewiesen. Der Bürgermeister Bitburgs habe die Bestätigung der Wahl zum Wehrleiter zu Recht versagt, weil Tatsachen vorlägen, die den Kläger in seinem Amt untragbar machten (Az. 8 K 3369/18.TR).
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Quelle: www.datev.de