Kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe

Kategorie: Recht | 13. April 2018

Abweichend vom OLG Nürnberg (Az. 14 U 2612/15) hat das OLG München entschieden, dass eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als 3 Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden muss (Az. 3 U 3538/17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe

Quelle: www.datev.de

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