Kein Anspruch einer Studierendeninitiative auf Behandlung eines bestimmten Antrages im Fakultätsrat
Kategorie: Recht | 14. Februar 2019
Das OVG Niedersachsen entschied, dass die an der Universität Oldenburg bestehende Studierendeninitiative keinen Anspruch darauf hat, dass der Fakultätsrat der Fakultät Human- und Gesellschaftswissenschaften über einen näher bestimmten Antrag berät (Az. 2 ME 707/18).
Weitere Informationen: Kein Anspruch einer Studierendeninitiative auf Behandlung eines bestimmten Antrages im Fakultätsrat
Quelle: www.datev.de