Kein Anspruch eines Rettungssanitäters auf Anerkennung und Feststellung von bei ihm diagnostizierter posttraumatischer Belastungsstörung als Berufskrankheit
Kategorie: Recht | 6. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass ein Rettungssanitäter keinen Anspruch auf Anerkennung und Feststellung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit (BK) nach § 9 Abs. 2 SGB VII hat (Az. S 1 U 1682/17).
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Quelle: www.datev.de