Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für eine ganzjährige Beweidung

Kategorie: Recht | 22. November 2018

Die Gemeinde kann lt. OLG Frankfurt willkürfrei den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Landwirt ablehnen, wenn dieser – anders als die anderen ortsansässigen Landwirte – eine ganzjährige Beweidung der Pachtflächen mit winterharten Rindern ohne Stallhaltung betreibt und von seinen sehr verstreut gelegenen Weiden immer wieder Rinder ausbrechen (Az. 20 U 8/15).

Weitere Informationen: Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für eine ganzjährige Beweidung

Quelle: www.datev.de

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