Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für eine ganzjährige Beweidung
Kategorie: Recht | 22. November 2018
Die Gemeinde kann lt. OLG Frankfurt willkürfrei den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Landwirt ablehnen, wenn dieser – anders als die anderen ortsansässigen Landwirte – eine ganzjährige Beweidung der Pachtflächen mit winterharten Rindern ohne Stallhaltung betreibt und von seinen sehr verstreut gelegenen Weiden immer wieder Rinder ausbrechen (Az. 20 U 8/15).
Weitere Informationen: Kein Anspruch gegen Gemeinde auf Überlassung von Pachtflächen für eine ganzjährige Beweidung
Quelle: www.datev.de