Kein Arbeitsunfall bei Schnuppertätigkeit im Reitverein
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Dezember 2024
Auch für Helfer in einem Sportverein – hier einem Reitverein – kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Eine Schnuppertätigkeit unterfällt diesem Schutz aber nur, wenn sie einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 3356/21).
Quelle: www.datev.de