Kein Arbeitsunfall bei vom Versicherten willentlich herbeigeführter und von ihm kontrollierter Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit

Kategorie: Recht | 25. April 2018

Das SG Karlsruhe hat einen über die Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitsunfall verneint, wenn ein normaler Geschehensablauf nicht plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird. Bloßes Gehen reiche als Unfallursache nicht aus (Az. S 1 U 3506/17).

Weitere Informationen: Kein Arbeitsunfall bei vom Versicherten willentlich herbeigeführter und von ihm kontrollierter Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit

Quelle: www.datev.de

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