Kein Arbeitsunfall bei vom Versicherten willentlich herbeigeführter und von ihm kontrollierter Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit
Kategorie: Recht | 25. April 2018
Das SG Karlsruhe hat einen über die Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitsunfall verneint, wenn ein normaler Geschehensablauf nicht plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird. Bloßes Gehen reiche als Unfallursache nicht aus (Az. S 1 U 3506/17).
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Quelle: www.datev.de