Kein Arbeitsunfall nach Sturz auf „Firmenskitag“

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Mai 2021

Ein Sturz auf einem vom Arbeitgeber organisierten Skitag, der nur skifahrende Mitarbeiter anspricht, ist kein Arbeitsunfall. Das entschied das LSG Stuttgart (Az. L 3 U 1001/20).

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Quelle: www.datev.de

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