Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften

Kategorie: Recht | 6. Juni 2019

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hat keinen Anspruch darauf, dass für sie als Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet wird. Dies entschied der BGH in dem Fall einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft. Darüber berichtet die BRAK.

Weitere Informationen: Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften

Quelle: www.datev.de

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