Kein Beförderungsanspruch für Hauptschullehrer in der Freistellungsphase
Kategorie: Recht | 22. März 2019
Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, haben keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer. Das gilt selbst dann, wenn sie die sog. Wechselprüfung II bestanden haben. Das entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 485/18.KO und 5 K 493/18.KO).
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Quelle: www.datev.de