Kein Beihilfeanspruch für Fahrtkosten zu ambulanten Maßnahmen
Kategorie: Recht | 2. Juli 2019
Beamte des Landes Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 1067/18).
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Quelle: www.datev.de