Kein Beihilfeanspruch für Fahrtkosten zu ambulanten Maßnahmen

Kategorie: Recht | 2. Juli 2019

Beamte des Landes Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 1067/18).

Weitere Informationen: Kein Beihilfeanspruch für Fahrtkosten zu ambulanten Maßnahmen

Quelle: www.datev.de

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