Kein Betriebsausgabenabzug einer Influencerin für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung und Accessoires
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Februar 2024
Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann (Az. 3 K 11195/21).
Quelle: www.datev.de