Kein „Bio-Mineralwasser“ bei Nachbehandlung des geförderten arsenhaltigen Rohwassers

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Mai 2021

Von einem „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ wird nicht nur erwartet, dass es deutlich reiner ist als herkömmliches Mineralwasser, sondern auch unbehandelt. Das OLG Frankfurt hat zahlreiche auf die “Bio-Qualität“ bezogene Werbeaussagen verboten (Az. 6 U 200/19).

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Quelle: www.datev.de

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