Kein Bordell an der Grundstücksgrenze
Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018
Ein Nachbar kann sich auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zum Grundstück des Nachbarn steht. Dies entschied das VG Neustadt (Az. 5 L 1140/18).
Weitere Informationen: Kein Bordell an der Grundstücksgrenze
Quelle: www.datev.de