Kein Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Thermalbades Bad Dürkheim
Kategorie: Recht | 18. Juli 2018
In Bad Dürkheim wohnende Bürger haben keinen Anspruch auf die Feststellung, dass ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Thermalbades in Bad Dürkheim zulässig sei. Dies geht aus einem Urteil des VG Neustadt hervor (Az. 3 K 1417/17).
Weitere Informationen: Kein Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Thermalbades Bad Dürkheim
Quelle: www.datev.de