Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der Betriebsprüfung
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Oktober 2021
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht begründet (Az. 10 K 3159/20).
Quelle: www.datev.de