Kein Differenzkindergeld für in Großbritannien lebendes Kind
Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2017
Laut FG Schleswig-Holstein steht einem in Deutschland wohnhaften Kindesvater, der ALG-II Leistungen bezieht, unter Berücksichtigung der Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. DVO (EG) Nr. 987/2009 kein Anspruch auf (Differenz-) Kindergeld für seine in Großbritannien bei der nicht erwerbstätigen Mutter wohnende Tochter zu (Az. 5 K 179/16).
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Quelle: www.datev.de