Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

Kategorie: Recht | 8. März 2018

Laut BSG reduzieren anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert (Az. B 10 EG 8/16 R).

Weitere Informationen: Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

Quelle: www.datev.de

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