Kein Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers bei vorzeitigem Heimwechsel eines Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehenden Bewohners

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018

Der BGH hat über die Frage entschieden, ob der Bewohner eines Pflegeheims, der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezieht, das vereinbarte Entgelt an das Heim zahlen muss, wenn er nach einer Eigenkündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist auszieht (Az. III ZR 292/17).

Weitere Informationen: Kein Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers bei vorzeitigem Heimwechsel eines Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehenden Bewohners

Quelle: www.datev.de

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