Kein Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers im Falle einer vierzehntägigen Quarantäneanordnung seines ansteckungsverdächtigen Arbeitnehmers

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juni 2021

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 107/21 und 3 K 108/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was . . . ...

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen . . . ... [weiterlesen]

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen . . . ...

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten . . . ... [weiterlesen]

Archiv