Kein Ersatz für missbräuchliche Kreditkartenverwendung
Kategorie: Recht | 30. September 2019
Bankkunden haben lt. AG Frankfurt keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung, wenn der Karteninhaber keinen Abbruchbeleg verlangt und es duldet, dass sich der Zahlungsempfänger mit der Karte aus seinem Sichtfeld entfernt (Az. 30 C 4153/18 (20)).
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Quelle: www.datev.de