Kein Ersatz für missbräuchliche Kreditkartenverwendung

Kategorie: Recht | 30. September 2019

Bankkunden haben lt. AG Frankfurt keinen Ersatzanspruch für missbräuchliche Kreditkartenverwendung, wenn der Karteninhaber keinen Abbruchbeleg verlangt und es duldet, dass sich der Zahlungsempfänger mit der Karte aus seinem Sichtfeld entfernt (Az. 30 C 4153/18 (20)).

Weitere Informationen: Kein Ersatz für missbräuchliche Kreditkartenverwendung

Quelle: www.datev.de

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