Kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung

Kategorie: Recht | 8. Mai 2018

Das SG Gießen entschied, dass auch bei Menschen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, eine volle Erwerbsminderung auf Dauer angenommen werden kann (Az. S 18 SO 34/18 ER).

Weitere Informationen: Kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost – . . . ...

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, . . . ... [weiterlesen]

BFH: Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden . . . ...

Ein Vollzeitstudium liegt nur vor, wenn das Studium nach der . . . ... [weiterlesen]

Archiv