Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2017

Die Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland durch einen Deutschen führt für das Kind in aller Regel nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen Eltern führt. So entschied das BVerwG (Az. 1 C 30.16).

Weitere Informationen: Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte . . . ...

Es stellt eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt . . . ... [weiterlesen]

Dreiseitiger Vertrag: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen . . .

Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht . . . ... [weiterlesen]

Archiv