Kein Geheimnis um Pralinenanzahl

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2018

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Hersteller von Süßwaren, die einzeln – jeweils umhüllt von einer verschweißten Folie – in einer Umverpackung vertrieben werden, auf der Umverpackung angeben muss, wie viele Einzelpackungen enthalten sind (Az. 6 U 175/17).

Weitere Informationen: Kein Geheimnis um Pralinenanzahl

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie . . .

Weniger Bürokratie, eine effektive Verwaltung und die Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen . . . ... [weiterlesen]

Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers . . . ...

Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind u. a. Beschäftigte i. S. . . . ... [weiterlesen]

Archiv