Kein Geld bei Insolvenz der vom Reiseveranstalter zunächst ausgewählten Fluggesellschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 23. April 2021
Das AG München wies die Klage eines Nürnberger Reisenden gegen eine Münchener Reiseveranstalterin auf Zahlung von 800 Euro wegen Verspätung des Hinfluges ab (Az. 158 C 23585/20).
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Quelle: www.datev.de