Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz

Kategorie: Recht | 3. Juli 2020

Die Klage der Mieterin eines Pkw-Stellplatzes auf Ersatz von Schäden an ihrem Fahrzeug durch herabtropfendes Harz und Beseitigung des hierfür ursächlichen Baumes blieb vor dem LG Coburg erfolglos (Az. 33 S 1/20).

Weitere Informationen: Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz

Quelle: www.datev.de

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