Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung
Kategorie: Recht | 13. Februar 2019
Neben einer abhängigen Beschäftigung als Softwareentwickler in Vollzeit ist kein Raum für eine selbständige Tätigkeit in Vollzeit. Daher hat das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass der Kläger der beklagten Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss in Höhe von rund 9.500 Euro erstatten muss (Az. L 9 AL 260/17).
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Quelle: www.datev.de