Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt

Kategorie: Steuern | 4. Februar 2020

Allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude rechtfertigt nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 760/19).

Weitere Informationen: Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt

Quelle: www.datev.de

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