Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum
Kategorie: Steuern und Recht | 3. November 2023
Die Betreiberin eines Tenniszentrums hat keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Erlass der Grundsteuer im Veranlagungszeitraum 2015 und 2016. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 350/23).
Quelle: www.datev.de