Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu "Notlösungen" führen kann

Kategorie: Recht | 13. September 2018

Der BGH hat sich u. a. mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Honoraranspruch eines Zahnarztes für implantologische Leistungen entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist (Az. III ZR 294/16).

Weitere Informationen: Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die Nachbehandlung nur noch zu "Notlösungen" führen kann

Quelle: www.datev.de

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