Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland lebenden Ehegatten

Kategorie: Steuern | 29. Juni 2018

Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Steuerpflichtige die Zusammenveranlagung mit seiner vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau begehrte (Az. 1 K 202/16).

Weitere Informationen: Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland lebenden Ehegatten

Quelle: www.datev.de

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