Kein neues Verfahren wegen CDU-Parteispenden eines Geheimagenten

Kategorie: Recht | 16. August 2019

Die CDU hat gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verfahrens wegen Parteispenden, die zwischen 2002 und 2016 an die Partei gelangt sind. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 2 K 213.18).

Weitere Informationen: Kein neues Verfahren wegen CDU-Parteispenden eines Geheimagenten

Quelle: www.datev.de

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