Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung

Kategorie: Steuern und Recht | 28. September 2021

Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren. Das entschied das SG Osnabrück (Az. S 14 P 16/19).

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Quelle: www.datev.de

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