Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung
Kategorie: Steuern und Recht | 28. September 2021
Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren. Das entschied das SG Osnabrück (Az. S 14 P 16/19).
Quelle: www.datev.de