Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten
Kategorie: Recht | 30. August 2019
Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. So entschied das BVerwG (Az. 7 C 33.17).
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Quelle: www.datev.de