Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Kategorie: Recht | 14. Februar 2018

Der VGH Hessen entschied, dass es keinen Anspruch der Bürger gibt, Rundfunkbeitragszahlungen in bar zu erbringen. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht könne grundsätzlich auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen des Hessischen Rundfunks seien daher rechtlich nicht zu beanstanden (Az.10 A 2929/16 und 10 A 116/17).

Weitere Informationen: Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Quelle: www.datev.de

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