Kein Rechtsschutz bei Forderung in Höhe von 0,03 Euro

Kategorie: Recht | 7. Mai 2018

Ein Rechtsschutzsuchender darf das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Dies geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor (Az. 5 N 200/18.NW).

Weitere Informationen: Kein Rechtsschutz bei Forderung in Höhe von 0,03 Euro

Quelle: www.datev.de

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