Kein Referendariat mit Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Oktober 2023

Ein rechtswissenschaftlicher Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich berechtigt nicht, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 15 K 417/21).

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Quelle: www.datev.de

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