Kein Schadenersatz für alkoholisierten Fluggast wegen verweigerter Beförderung

Kategorie: Recht | 25. Oktober 2019

Das AG München entschied, dass einem stark alkoholisiert erscheinenden Fluggast die Beförderung verweigert werden darf und dieser dann keinen Schadenersatz wegen Nichtbeförderung gegen seinen Reiseveranstalter geltend machen kann (Az. 182 C 18938/18).

Weitere Informationen: Kein Schadenersatz für alkoholisierten Fluggast wegen verweigerter Beförderung

Quelle: www.datev.de

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