Kein Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden bei nicht ausreichenden Papieren
Kategorie: Recht | 22. Dezember 2017
Reisende, die mit bald ablaufenden oder nur vorläufigen Personalausweisen nach Ägypten fliegen wollen, haben keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie weder eine unterlassene noch eine falsche Beratung beweisen können. So entschied das AG München (Az. 271 C 12313/16).
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Quelle: www.datev.de