Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse
Kategorie: Recht | 25. März 2019
Das LG Frankfurt entschied, dass Mieter keine Schadensersatzansprüche gegen das Land Hessen haben, sofern der Landesgesetzgeber beim Erlass der Mietpreisbremse gegen seine Pflichten verstieß. Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber nehme beim Erlass von Rechtsvorschriften grundsätzlich nur Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, nicht aber gegenüber einzelnen Personen, die von der Vorschrift betroffen seien. Ein Amtshaftungsanspruch des Einzelnen bestehe daher nicht (Az. 2-04 O 307/18).
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Quelle: www.datev.de