Kein Schadensersatz wegen EU-Verordnung zu Kfz-Schadstoffemissionen
Kategorie: Recht | 4. Mai 2018
Das EuG hat eine Sammelklage auf Schadensersatz wegen einer Kfz-Schadstoffemissionsverordnung der EU abgewiesen, da die Kläger weder den tatsächlichen und sicheren Eintritt der geltend gemachten Schäden noch ihre persönliche Beeinträchtigung nachgewiesen hätten (Rs. T-197/17).
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Quelle: www.datev.de