Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit
Kategorie: Recht | 15. Juni 2018
Das BVerwG entschied, dass sich ein Beamter über das „Ob“ und „Wann“ von Beförderungsverfahren erkundigen und Mängel rügen muss, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren (Az. 2 C 19.17 u. a.).
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Quelle: www.datev.de