Kein Schadensersatzanspruch eines großen insolventen Handelskonzerns gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kategorie: Recht | 23. Januar 2018

Laut OLG Frankfurt am Main kann der Insolvenzverwalters eines ehemaligen großen deutschen Handelskonzerns gegen die beklagte WPG keine Schadensersatzansprüche geltend machen, da u. a. die WPG nicht zur Prüfung der Insolvenzreife verpflichtet gewesen sei. Jedoch müsse die WPG die kurz vor der Insolvenz erhaltenen Honorare wegen Benachteiligung der anderen Gläubiger zurückzahlen (Az. 4 U 4/17).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatzanspruch eines großen insolventen Handelskonzerns gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Quelle: www.datev.de

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