Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Kategorie: Recht | 7. Mai 2019

Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit 14 konkret umschriebenen und abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten, schuldet die Restrukturierungsberaterin nicht auch die Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht. Mit dieser Begründung wies das OLG Frankfurt eine Klage des Insolvenzverwalters der Solon SE auf Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung zurück (Az. 8 U 218/17).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatzanspruch wegen Insolvenzverschleppung im Falle Solon SE

Quelle: www.datev.de

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