Kein Schmerzensgeld wegen Aufprall auf Glasscheibe vor Giraffengehege
Kategorie: Recht | 23. Februar 2018
Die Verletzung durch Anprall auf eine Panzerglasscheibe vor dem Giraffengehege begründet keinen Schmerzensgeldanspruch gegen den Tierpark. Das entschied das AG München (Az. 158 C 7965/17).
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Quelle: www.datev.de