Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019
Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere („Thermofenster“). Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 12 U 123/18).
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Quelle: www.datev.de