Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere („Thermofenster“). Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 12 U 123/18).

Weitere Informationen: Kein sittenwidriger Schädigungsvorsatz bei der Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einwegkunststofffondsgesetz: Konsultation des Umweltbundesamts zu den . . . ...

Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen Prüfleitlinien durch. . . . ... [weiterlesen]

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ . . . ...

Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 3. November . . . ... [weiterlesen]

Archiv