Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus

Kategorie: Recht | 29. Oktober 2019

Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt nicht vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. S 19 U 251/17).

Weitere Informationen: Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus

Quelle: www.datev.de

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