Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus
Kategorie: Recht | 29. Oktober 2019
Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall liegt nicht vor, wenn nicht der direkte Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause gewählt wird. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. S 19 U 251/17).
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Quelle: www.datev.de