Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens
Kategorie: Recht | 10. Juli 2019
Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen. Eine solche Kumulierung wäre dazu angetan, zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens zu führen. So der EuGH (Rs. C-163/18).
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Quelle: www.datev.de