Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens

Kategorie: Recht | 10. Juli 2019

Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen. Eine solche Kumulierung wäre dazu angetan, zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens zu führen. So der EuGH (Rs. C-163/18).

Weitere Informationen: Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens

Quelle: www.datev.de

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