Kein Verfassungsverstoß in der Hessischen Beamtenbesoldung
Kategorie: Recht | 13. März 2018
Laut VG Frankfurt am Main ist die hessische Beamtenbesoldung nicht wegen Unteralimentation der hessischen Beamten verfassungswidrig (Az. 9 K 40/17.F, 9 K 324/17.F).
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Quelle: www.datev.de